Krankentransport / Patiententransport
Krankentransport / Patiententransport
Krankentransport taxi bestellen
Eisenstadt Taxi rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Für die Abrechnung benötigt man einen bewilligten Transportschein ausgestellt auf die gewünschte Strecke, einen Bestätigung von der behandelnden Stelle (Stempel auf den Transportschein vom Arzt oder Krankenhaus nach Ankunft).
Aufpassen!!! Die Fahrtkosten werden seitens der Krankenkasse nur zur nächstgelegenen möglichen Behandlungstelle übernommen!
Begründung warum ein öffentliches Verkehrsmittel mit Begleitpersonen unzumutbar ist muss auf der Transportschein angegeben werden!! Anfallende Zusatzkilometer werden den Patienten in Rechnung gestellt. Bequeme Fahrzeuge und höfliche Fahrer und Fahrerinnen von Eisenstadt Taxi helfen die unangenehme Arzt Besuche so erträglich wie möglich zu machen! Ihre Sicherheit ist uns ganz besonders wichtig, daher werden unsere Fahrzeuge ständig geprüft und gewartet.
Wie bekommt man einen Transportauftrag/Schein?
Ein Transportschein kann von ihrem Haus oder Facharzt für das Taxi ausgestellt werden.
Wohin darf man mit dem Transportschein fahren?
- Strahlen/Chemotherapie
- Fahrten zur Kur oder Reha
- Dialyse Fahrten / Ferien dialyse
- Fahrten zur ambulanten oder stationären
- Fahrten zur ambulanten Operationen/Tagesklinik
- zur Anstaltspflege in die nächstgelegene geeignete Krankenanstalt bzw. aus dieser Krankenanstalt in die Wohnung der bzw. des Erkrankten
- bei aus medizinischen Gründen notwendiger Überstellung zur stationären Behandlung von einer Krankenanstalt in die nächstgelegene geeignete Krankenanstalt,
- zur ambulanten Behandlung zur nächstgelegenen geeigneten Vertragsärztin bzw. zum nächstgelegenen geeigneten Vertragsarzt, der nächstgelegenen geeigneten Vertrags(Gruppen)praxis oder zur nächstgelegenen geeigneten Einrichtung (Vertragseinrichtung) bzw.
- in die Wohnung der bzw. des Erkrankten zurück, zur körpergerechten Anpassung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln
Wann werden die Kosten seitens die Krankenkassen übernommen?
Die Gesundheitskassen übernähmen Transportkosten, wenn ärztlich bescheinigt wird (Transportschein mit Begründung !!) dass die bzw. der gehunfähig erkrankte Versicherte oder Angehörige auf Grund ihres bzw. seines körperlichen oder geistigen Zustandes kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kann, auch nicht mit einer Begleitperson.
Für manche Krankentransporte ist eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der ÖGK erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihren regionalen ÖGK-Ansprechpartnerinnen und –Ansprechpartnern.
Wer rechnet mit die Krankenkassen die Transportkosten ab?
Wir rechnen direkt mit die Krankenkassen ab, bei ausreichender Begründung seitens die Ärzte entstehen Ihnen keine weiteren Aufgaben
Darf man jedes Taxi Unternehmen beauftragen?
Ja man darf ein gewünschtes Taxiunternehmen beauftragen
Kann ich auch mit Rollstuhl bei Ihnen mit Reisen?
Derzeit verfügt unser Unternehmen leider nicht über behindertengerechte Transportfahrzeuge.
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Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen! Senden Sie uns bitte das ausgefüllte Kontaktformular zu und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden!